Aufenthaltsort „Teufelsmoor“

Diese Veranstaltung findet in Präsenz statt. Zusätzlich wird es einen Livestream geben, den Zugang finden Sie hier:
Vortrag von Manfred Bannow.
1934 richtete die Bremer Wohlfahrtsbehörde im Teufelsmoor ein Arbeitszwangslager für sogenannte „Gemeinschaftsfremde“ und „Asoziale“ ein. In das Lager wies die Behörde u.a. säumige Unterhaltszahler, „Arbeitsscheue“ und „Trinker“ ein, die für die Turba Torfindustrie GmbH Bremen unter menschenunwürdigen Bedingungen Torf abbauen mussten. Die Firma hatte u.a. die Moorflächen des Kreistorfwerkes Osterholz GmbH gepachtet. Der größte Anteilseigner des Kreistorfwerkes war neben einigen Landwirten der Kreis Osterholz. Das Zwangsarbeitslager war ausschließlich für Männer bestimmt. Die dort internierten Häftlinge lebten anfangs in zwei Holzbaracken, in denen im 1.Weltkrieg russische Kriegsgefangene untergebracht waren. Die Lagerordnung enthielt verschiedene Sanktionen. Bei Verstößen drohten den Häftlingen Arrest bis zu Dauer von 4 Wochen unter Entziehung des Bettlagers und die Beschränkung der Kost auf Wasser und Brot. Auf Anordnung des Lagerführers konnte auch die Prügelstrafe verhängt werden.
Für einige Häftlinge war die Unterbringung im Teufelsmoor nur eine Zwischenstation in ihrem Leidensweg. So wurde der in Bremen geb. Paul Beewen ins KZ Sachsenhausen deportiert und wurde von dort im Mai 1944 ins KZ Buchenwald gebracht. Für andere Insassen ordnete das Erbgesundheitsgericht Verden auf Sitzungen, die in Osterholz-Scharmbeck stattfanden, die Unfruchtbarmachung an, da deren Trunksucht lt. Auffassung des Gerichtes eine erbliche Veranlagung hätte.
Tobias Peters E-Mail: tobias.peters@lzpb.bremen.de Telefon: 0421 361 2098
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