„Die Würde des Menschen ist unantastbar …“ - 75 Jahre Grundgesetz
Eine mahnende Liebeserklärung an das Grundgesetz zum 75-jährigen Jubiläum - Musik: Bläserquintett OPUS 45, Rezitation: Roman Knižka, Dramaturgie: Maria-Elena Hackbarth und Kathrin Liebhäuser.
Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um dem neuen westdeutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, eine demokratische Verfassung zu geben: das Grundgesetz. Im Parlamentarischen Rat arbeiteten 61 Männer und vier Frauen mit. Sie hatten unterschiedlichste Weltanschauungen, viele von ihnen waren in der NS-Zeit politisch Verfolgte, Flüchtlinge oder Überlebende der Konzentrationslager.
Das Grundgesetz ist geprägt von den Schrecken und Verbrechen der Nazizeit. Die Grundrechte des einzelnen Menschen sollten im Mittelpunkt stehen: Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können. „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen …“ so lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde daraus: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Unser Grundgesetz hat bis heute Bestand und ist ein Exportschlager geworden: Südafrika, Polen, Spanien – eine ganze Reihe von Staaten hat sich bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung am Grundgesetz orientiert.
In der Präambel des Grundgesetz heißt es: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben …“
Wie würden wir diese Präambel heute formulieren? Was bedeutet das Grundgesetz 75 Jahre nach seiner Entstehung für jeden einzelnen von uns? Leben wir das Grundgesetz? Ein Beispiel: Gegen heftigen Widerstand setzten im Parlamentarischen Rat Elisabeth Selbert und Friederike Nadig die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als zweiten Absatz in Artikel 3 des Grundgesetzes durch. Was heute selbstverständlich klingt, war damals ein großer Schritt. Aber wie sieht der Realitätscheck in Bezug auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau heute aus? Auch um solche Fragen geht es in dieser musikalischen Lesung, deren Untertitel „Eine mahnende Liebeserklärung an das deutsche Grundgesetz“ bewusst gewählt ist.
Roman Knižka und das Bläserquintett OPUS 45 nehmen das Grundgesetz von seiner Entstehung bis heute unter die Lupe. Was ist sein Fundament, welches Erbe trat es an? Welche Bedeutung hat dieses Fundament für uns heute? Zu Gehör gebracht werden literarische, philosophische und humoristische Texte u.a. von Susanne Baer, Max Czollek, Heinz Erhardt, Herta Müller, Heribert Prantl, Lucy Wagner sowie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rats, Briefe, Telegramme, Zeitungsartikel u.v.m. Die Musik für Bläserquintett, mal korrespondierend, mal kontrapunktisch zur Lesung, stammt u.a. von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Paul Taffanel, August Klughardt, Richard Wagner, Maurice Ravel und Henri Tomasi.
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